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Förderung & Pflegegeld für 24-Stunden-Betreuung in Wien

Pflegegeld und die staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung können einen Teil der Betreuungskosten abdecken. Welche Unterstützung möglich ist, hängt von Pflegegeldstufe, Betreuungsbedarf, Einkommen und weiteren Voraussetzungen ab.

Stand der Angaben: 2026

Wie hoch ist die Förderung für 24-Stunden-Betreuung?

Bei selbstständigen Betreuungskräften:

  • •bis zu € 400 pro Betreuungskraft und Monat
  • •bei zwei Betreuungskräften bis zu € 800 pro Monat

Bei unselbstständigen Betreuungskräften:

  • •bis zu € 800 pro Betreuungskraft und Monat
  • •bei zwei Betreuungskräften bis zu € 1.600 pro Monat

Bei bestimmten Betreuungsmodellen mit einer selbstständigen Betreuungskraft kann die sogenannte 28-Tage-Regel relevant sein.

Die tatsächliche Förderhöhe und Anspruchsberechtigung wird vom Sozialministeriumservice geprüft.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • •Pflegegeld mindestens Stufe 3
  • •Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung
  • •grundsätzlich monatliches Nettoeinkommen bis € 2.500
  • •Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben
  • •erforderliche Qualifikation bzw. entsprechende Betreuungserfahrung der Betreuungskraft

Die Einkommensgrenze kann sich bei unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöhen.

Ob ein Anspruch besteht, wird individuell geprüft.

Wie hilft das Pflegegeld bei den Betreuungskosten?

Pflegegeld ist eine monatliche Leistung, die abhängig vom festgestellten Pflegebedarf in sieben Stufen gewährt wird. Es kann zur Finanzierung der Betreuung zu Hause verwendet werden.

2026 beginnt das Pflegegeld bei € 206,20 monatlich in Stufe 1 und steigt mit dem festgestellten Pflegebedarf.

Was bedeutet das für Ihre Familie?

Mutter hat Pflegegeld und braucht Betreuung

Pflegegeld kann zur Finanzierung beitragen. Zusätzlich kann geprüft werden, ob die Förderung der 24-Stunden-Betreuung möglich ist.

Vater hat Demenz

Bei Demenz kann ein höherer Betreuungsbedarf bestehen. Entscheidend für Pflegegeld und Förderung sind jedoch die offiziellen Voraussetzungen und die individuelle Einstufung.

Beide Eltern brauchen Betreuung

Bei einem Ehepaar oder zwei betreuten Personen muss die Situation beider Personen getrennt betrachtet werden. Pflegegeld und Förderansprüche beziehen sich grundsätzlich auf die jeweilige pflegebedürftige Person.

Förderung bei Betreuung für Ehepaare

Wenn beide Eltern oder Partner Betreuung benötigen, müssen Pflegegeld und Fördervoraussetzungen für jede Person individuell geprüft werden.

Die Betreuungskosten für zwei Personen werden ebenfalls individuell kalkuliert.

Mehr zur Betreuung für Ehepaare →

Wie wird die Förderung beantragt?

1

Pflegegeld und Betreuungsbedarf prüfen

2

notwendige Unterlagen vorbereiten

3

Antrag beim Sozialministeriumservice stellen

4

Förderentscheidung abwarten

Der Antrag sollte möglichst vor Beginn beziehungsweise zeitnah zum Beginn des Betreuungsverhältnisses gestellt werden.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

  • •Nachweis über Pflegegeld
  • •Einkommensnachweise
  • •Daten der Betreuungskraft
  • •Gewerbe-/Sozialversicherungsnachweise
  • •gegebenenfalls Ausbildungs- oder Pflegeermächtigungsnachweise

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Wir helfen Ihnen bei der Orientierung

Wir erklären Ihnen, welche Kosten bei Ihrer Betreuungssituation entstehen und welche Fördermöglichkeiten Sie prüfen sollten. Die endgültige Entscheidung über Pflegegeld und Förderung treffen die zuständigen öffentlichen Stellen.

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Häufige Fragen zu Pflegegeld & Förderung